Über Bio-Nahrung gibt es ja bekanntlich viele Behauptungen und Meinungen und leider auch Märchen.

Daher hier nun die Fakten über unser DEMETER-Futter für Hund & Katze:

Verboten:

  • Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderen
  • Zusatzstoffe wie Geschmacksverstärker, künstliche Aromen und Farbstoffe, Jodierung, Nitritpökelsalz und Enzyme, unnatürliche Aromen wie Erdbeeraroma aus mikrobieller Erzeugung auf Sägemehl
  • Genetisch verändertes Futter
  • Konventionelles Mischfutter über 5 %
  • Organische Handelsdünger wie Blut-, Fleisch- und Knochenmehle sowie Guano
  • synthetische Pflanzenschutzmittel
  • Pflanzenschutzmittel auf Kupferbasis bei Kartoffeln und Tomaten
  • Enthornung und genetisch hornloses Milchvieh
  • Kuhtrainer
  • Konservierung mit ionisierender Strahlung
  • Erzeugung mit leicht löslichen mineralischen Düngern

 

Auflagen:

  • Bewirtschaftungsform ausschließlich biologisch dynamisch für den gesamten Betrieb (Gesamtbetriebsumstellung erforderlich), für landwirtschaftliche Betriebe ist Tierhaltung obligatorisch.
  • 13 Zusatzstoffe sind erlaubt, für jedes Lebensmittel nur explizit erlaubte Zusatzstoffe
  • Aromaextrakte nur der namensgebenden Pflanze erlaubt, wie z. B. reine ätherische Öle oder reine Extrakte mit Rohstoffidentität
  • 10 Mastschweine pro Hektar und Jahr
  • 2 Milchkühe pro Hektar und Jahr, hörnertragende Rassen sind für Milchvieh vorgeschrieben
  • 140 Legehennen und 280 Masthühner pro Hektar und Jahr
  • 50 % Futterzukauf erlaubt
  • Tiertransportwege sowie der Transport von Schlachtkörpern muss kurz sein, Entfernung zur Schlachtstätte nicht mehr als 200 km
  • Stickstoffdünger ist erlaubt, Dünger aus Tierhaltung max. 112 kg/ha u. Jahr, Gemüse, Hopfen und Weinbau max. 112 kg/ha u. Jahr, Obstbau 90 kg/ha u. Jahr
  • Pflanzenschutzmittel auf Kupferbasis ist erlaubt, max. 3 kg/ha u. Jahr und nur in Dauerkulturen (Weinbau, Obstbau, Hopfenbau)
  • Pflanzenschutzmittel aus Schwefelbasis (Netzschwefel) ist erlaubt
  • Einfuhr von Rohwaren und Produkten aus Drittländern ist geregelt und wird streng chargenbezogen kontrolliert
  • Fruchtfolgen (Zwei-, Drei- und Vierfelderwirtschaft) sind abwechslungsreich zu gestalten
  • Mindeststall- und -freiflächen werden vorgegeben
  • Tiere sind mit ökologisch produzierten Futtermitteln zu füttern
  • Bei biologischen Tierprodukten darf in Ausnahmefällen ein GVO-Anteil über dem Schwellenwert von 0,9 % verwendet werden, wenn zu dem Zeitpunkt, zu dem der Bauer Futter kaufen muss, am Markt kein Futter angeboten wird, das komplett gentechnikfrei ist